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   BayObLG, 20.03.1987 - BReg. 3 Z 44/87   

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https://dejure.org/1987,5654
BayObLG, 20.03.1987 - BReg. 3 Z 44/87 (https://dejure.org/1987,5654)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.1987 - BReg. 3 Z 44/87 (https://dejure.org/1987,5654)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 1987 - BReg. 3 Z 44/87 (https://dejure.org/1987,5654)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AusIG § 16; AsylVfG §§ 141, 21
    Sicherungshaft gegen einen Ausländer nach Streichung von § 21 Abs. 2 AsylV1G a.F.

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 474 (Ls.)
  • BayObLGZ 1987 Nr. 19
  • BayObLGZ 1987, 109
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 107/87
    Bei der Entscheidung über einen Haftantrag hat der Haftrichter insbesondere zu prüfen, ob eine Ausreisepflicht (§ 12 Abs. 1 AuslG ) besteht (BGHZ 98, 109/111; BayObLGZ 1987, 109/111).

    Ob dies von der Verwaltungsbehörde zu Recht angenommen wird, haben allein die Verwaltungsgerichte zu überprüfen (BayObLGZ 1987, 109/111 f.).

  • BayObLG, 18.01.1996 - 3Z BR 18/96

    Zur Annahme, daß ein Betroffener seinen Willen nicht frei bestimmen kann

    Eine erst nach Erledigung der Hauptsache eingelegte weitere Beschwerde muß als unzulässig verworfen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 109, 108, 110; BayObLGZ 1987, 109, 110; 1989, 227, 231).
  • KG, 08.03.1988 - KG 1 W 880/88

    Zwangsweise Unterbringung im Verfahren über die Aufhebung einer

    Allerdings hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einer Entscheidung vom 20. März 1987 (BayObLGZ 1987, 109) einschränkungslos die Auffassung vertreten, der Grundsatz, daß ein im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Erledigung der Hauptsache eingelegtes Rechtsmittel unzulässig sei, gelte auch für Freiheitsentziehungssachen.
  • BayObLG, 14.03.1994 - 3Z BR 37/94

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Sie sind zwar vor dem 1.7.1992 gestellt worden, so dass sie nach dem bis zum 30.6.1992 geltenden Recht zu behandeln waren (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG ; vgl. BayObLGZ 1987, 109/111 f.).
  • KG, 08.03.1988 - 1 W 880/88
    Wie der Senat in Abgrenzung zu einer Entscheidung des BayObLG (BayObLGZ 1987, 109 betr. Haftanordnung) weiter ausführt, seien die vorst. Grundsätze Ä mit dem Ziel, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der freiheitsentziehenden Anordnung trotz scheinbarer Erledigung zu erreichen Ä nicht nur dann anzuwenden, wenn die »Erledigung« nach Einlegung des Rechtsmittels eingetreten sei, sondern auch dann, wenn die in der früheren Anordnung gesetzte Frist bereits im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung abgelaufen sei.
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